Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB s der Familie Quittek

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte(n) Ferienwohnung(en) als vereinbart. Die AGB’s stehen im Internet unter www.norderney-pur.de zum Download zur Verfügung oder werden auf Anfrage versendet.

Lieber Gast,
vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter (Familie Quittek) und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungs- oder ggf. Mietvertrages.

  1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

    Der Vermieter (Familie Quittek) bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung/seines Hauses auf der Homepage (www.norndey-pur.de) die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungsvertrag/Mietvertrag erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch oder E-Mail. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast, auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.

  2. Reservierungen

    Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung des Vermieters möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem der Familie Quittek, Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht.

  3. Rücktritt

    Hinweis: Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Anreise fallen keine Stornokosten für Sie an, innerhalb der 8 Wochen werden 80% des Mietzinses bei einer Nichtweitervermietung berechnet!
    Bei Stornierungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro fällig.

  4. Preise/Leistungen

    Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten bei den Ferienwohnungen pro Wohneinheit und Nacht.

  5. Kaution

    Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände spätestens 6 Wochen vor Anreise in Höhe von 200 EURO auf das angegebene Konto. Der Vermieter erstattet diese Summe auf das gewünschte Konto nach einwandfreier Übergabe der Wohnung.

  6. Anreise/Abreise

    Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag spätestens um 16 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise kann mit der zuständigen Servicekraft abgesprochen werden, hat sonst die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

  7. Bezahlung

    Nach erfolgter Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtaufenthaltspreises verlangt werden. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten+ Kaution  ist spätestens 6 Wochen vor der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  8. Haftung des Vermieters

    Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

  9. Pflichten des Gastes

    Der Gast darf das Apartment nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat. Das Rauchen in den Apartments ist verboten. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Gastes ist/sind das/ die Apartment(s) zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Wohnung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.

  10. Haftung des Gastes

    Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden in/an den Apartments, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich bei Fam. Quittek anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB). Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden. Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

  11. Objekte mit Internetzugang

    Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Es wird nur der Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr/auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das geltende Recht bei Nutzung einzuhalten (weder Abruf noch Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten; keine Vervielfältigung/Verbreitung/Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Güter; Beachtung der geltenden Jugendschutzvorschriften). Der Mieter stellt den Vermietservice von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen.

  12. Reklamation

    Reklamationen sind vom Gast gegenüber der Familie Quittek bei Reisebeginn auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt.

  13. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommende, gültige Bestimmung.

  14. Gerichtsstand

    Gerichtsstand des Vermiet- und Hausmeisterservice ist Norden.